Zum Inhalt springen
001.jpg
005.jpg
003.jpg
006.jpg
004.jpg
002.jpg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Zimmern, Konferenz- und Banketträumen

1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Aurachhof abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale  des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

2. Abschluß des Gastaufnahmevertrags
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Übernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Die Vermietung von Konferenz- und Banketträumen, die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch das Hotel Aurachhof für den Besteller bindend.

3. Preisvereinbarungen und Zahlungsbedingungen

  • Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ändert sich diese nach Vertragsabschluß, so ändern sich die Preise entsprechend.
  • Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens des Hotels entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistungen mehr als 4 Monate beträgt.
  • Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Haus angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, daß das Hotel die Inverzugssetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag EURO 250.-- oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4. Teilnehmerzahl
Der Besteller muß dem Hotel Aurachhof die endgültige Teilnehmerzahl 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Ist diese nicht bekannt, wird die ursprünglich bestellte Personenanzahl als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die definitive Personenanzahl darf 90% der angefragten Teilnehmeranzahl nicht unterschreiten, ansonsten behält sich das Hotel das Recht vor, die Preise neu zu berechnen.
Bei Reservierung eines Zimmerkontingents im Rahmen einer Tagung, benötigt das Hotel bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Namensliste.

5. Stornierungen
In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder Nichtinanspruchnahme der vom Hotel Aurachhof angebotenen Leistungen, werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Hauses aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete für Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel dem Gast berechnet:

  • Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 50% der bestellten/reservierten Leistungen.
  • Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 65% der bestellten/reservierten Leistungen.
  • Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen : Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen.
  • Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder bei Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistungen.

Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der bestellten Leistung zum bestellten/reservierten Termin seitens des Hauses erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei sich die Stornogebühren auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Vereinbarte Sonderleistungen (Technik, Musik, Dekoration, ect.) infolge einer Absage sind in jedem Fall zu vergüten.

6. Schäden

  • Der Besteller hat für Verluste und Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, einzustehen. Es obliegt ihm, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis der Versicherung verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial und sonstiger Gegenstände stets mit dem Hotel abzustimmen. In jedem Fall übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, daß derartiges Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, das Hotel kann hierfür einen entsprechenden Nachweiß verlangen.
  • Das Hotel Aurachhof haftet für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen nur bei Verschulden.

7. Drittleistungen
Soweit das Hotel vereinbarungsgemäß für den Besteller technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt das  Hotel  von allen Ansprüchen Dritter frei.

8. Speisen und Getränke
Speisen und Getränke sind vom Hotel Aurachhof zu beziehen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann hierfür vorbehaltlich einer Servicegebühr eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden.

9. Verschiedenes

  • Ist der Besteller Kaufmann, so ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand München vereinbart. Das Hotel Aurachhof ist jedoch berechtigt, auch am Wohnort bzw. Sitz des Bestellers zu klagen.
  • Diese allgemeinen Bedingungen sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegt dem deutschen Recht.
  • Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies im Zweifel die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der ungültigen Bestimmungen gilt vielmehr eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
  • Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieses Formenfordernisses.